Zoll Beratung

Fehlervermeidung bei der Zollabwicklung

Bei der Abfertigung des Zolls von Waren, die zum freien Verkehr in die EU geführt werden. Es müssen viele Regeln und Vorschriften beachtet werden. Entweder Sie holen sich die notwendigen Informationen bei der Zoll Beratung oder befolgen die aufgeführten Tipps, um Fehler zukünftig zu vermeiden.

Informationen zu dem Thema Zoll Beratung

  • Proformarechnungen:

Rechnungen, die nur für Zollzwecke ausgestellt wurden, sind nicht generell verboten. Sie müssen nur verschiedene Punkte sicherstellen. Unter anderem, dass der tatsächlich bezahlte Preis auch mit dem Preis auf der Rechnung übereinstimmt und dass das bei einer Überprüfung auch lückenlos nachgeprüft werden kann. Als Unternehmer sollten Sie daher auf Proformarechnungen eher verzichten und lieber die Rechnungen vorlegen, die sie auch in die Buchhaltung mit einbeziehen.

  • Beistellungen:

Werden Lieferanten zu ermäßigten Preisen oder gar kostenlos Sachen zur Verfügung gestellt, die er zum Herstellen von Produkten brauchen, spricht man von Beistellungen. Diese müssen zum Zollwert hinzugerechnet werden. Mehr zu dem Thema Zoll Beratung bei Pohl-Legal.

Zoll Beratung

  • Präferenzen nutzen:

Dies sind Zollvergünstigungen, die in einseitigen oder mehrseitigen Abkommen, bei einem Import in die Europäische Union gewährt werden. Um einen Anspruch auf die Vorzugsbehandlung zu haben, muss ein Präferenznachweis wie beispielsweise eine Form A oder eine EUR1 vorliegen. Der Importeur trägt hierbei das volle Risiko, ob dieser Nachweis zu Recht und korrekt ausgestellt wurde. Soll der Zoll bei der Überprüfung herausfinden, dass diese erforderlichen Bedingungen nicht erfüllt waren, kann dies zur Folge haben, dass eine Nachberechnung von Eingangsabgaben über mehrere Jahre zu leisten ist. Erfahren Sie mehr zu dem Thema

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Fotograf – benjaminnolte/Adobe Stock & Pixabay